Samstag, 23. Februar 2013

§ 8 Abs. 1 SGB VII ...

... der Arbeitsunfall.

Gem. § 8 Abs. 1 SGB VII könnte ich als Angestellter eines Obstfarmers einen Arbeitsunfall erlitten haben. Beim Pflücken von Birnen auf einer Obstplantage bin ich zwei Leitersprossen mit voller Birnentasche am Körper abgestürzt. Insofern handelt es sich um eine versicherte Tätigkeit. Bei dem zeitlich begrenzten Aufprall mit den Füßen auf dem Boden erlitt ich eine Einklemmung von Nerven im unteren Rücken, welche erhebliche Schmerzen verursachten und einer Behandlung bedurften. Dementsprechend ist der Tatbestand eines Gesundheitsschadens erfüllt. Das Pflücken der Birnen führte zum Sturz, was wiederum zum Gesundheitsschaden führte. Da auch die beiden Kausalitäten erfüllt sind, habe ich gem. § 8 Abs. 1 SGB VII einen Arbeitsunfall erlitten.
Leider findet dieses Gesetz hier keine Anwendung.

Erst zwei Tage später konnte ich kaum noch laufen, geschweige denn aus dem Zelt kommen. Also fuhr Andreas mich ins örtliche Krankenhaus. Dort angekommen, bekam ich eine Spritze zur Schmerzlinderung und noch zwei weitere Tabletten. Nach etwa einer Stunde vergingen die Schmerzen. Die nächsten Tage muss ich noch weitere Tabletten nehmen und darf noch nicht arbeiten.

6 Kommentare:

  1. Gute Besserung Martin,
    aber denk immer daran, "Was uns nicht tötet macht uns nur hart". Oder, "Das leben ist kein Ponyhof".
    Mac

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  2. Lieber Martin!
    Wir drücken Dir die Daumen, dass es Dir bald besser geht und Du keine Schmerzen mehr hast!
    Nina und Bine

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  3. Hallo Martin, happy birthday. Alles Gute zum Geburtstag.

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  4. Vielen Dank an alle :)
    Mir geht's wieder gut, die Medikamente haben gut gewirkt. Anscheinend ist die Unfallversicherung hier aehnlich wie in DE: Bekomme wahrscheinlich die Kosten fuer den Doc und die Medikamente erstattet :)

    Viele Grueße,
    Martin ;)

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